Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrschule Jens Kollatz
Friedrich Engels Ring 9 / 15562 Rüdersdorf bei Berlin &
Am Friedenshain 31 a / 16248 Oderberg &
Poratzstr. 63 / 16225 Eberswalde
1.Die Ausbildung umfasst den theoretischen Unterricht, die praktische Fahrausbildung so wie die Vorstellung zu den erforderlichen Prüfungen . Die Gesamte Ausbildung wird auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und Rechtsverordnungen ( Fahrschüler - Ausbildungsordnung ) und dem in der Fahrschule ausliegendem Rahmenlehrplan erteilt. Des weiteren gelten die nachfolgenden Bedingungen die ebenfalls Bestandteil des Ausbildungsvertrages sind.
2.Der Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung des schriftlichen Ausbildungsvertrages und endet mit der bestandenen praktischen Prüfung oder mit dem gesetzlichen Fristablauf der Ausbildung.
3.Die Fahrstunden beginnen und enden an der Fahrschule. Sollte auf Wunsch des Fahrschülers /-in ein anderer Anfangs-oder Endpunkt gewählt werden, so geht dies zu lasten des jeweiligen Fahrschülers /-in.
4.Kann der Fahrschüler/-in vereinbarte Termine nicht pünktlich wahrnehmen, muss die Fahrschule oder der ausbildende Fahrlehrer unverzüglich persönlich von ihm/ihr oder von ihm/ihr beauftragten Dritten informiert werden. Vereinbarte Fahrstunden müssen mindestens zwei Werktage vorher abgesagt werden. Dies gilt nicht bei Krankheit oder höherer Gewalt, der Beweis dafür liegt beim Fahrschüler/-in. Werden die vereinbarten Termine nicht fristgerecht abgesagt, hat die Fahrschule das Recht eine Ausfallentschädigung ( 40,00 € je 45 Minuten ) in Rechnung zu stellen. Verspätet sich der Fahrschüler/-in zu einer vereinbarten praktischen Fahrstunde um mehr als 20 Minuten, braucht der Fahrlehrer nicht länger warten, die dafür anstehenden Kosten gehen zu lasten des Fahrschülers/-in.
5.Die aktuellen Preise und Entgelte hängen in der Fahrschule aus.
6.Der Fahrschüler/-in verpflichtet sich rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Leistung, die dafür erforderliche Summe auf das Konto der Fahrschule Jens Kollatz zu überweisen. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, vor Beginn der theoretischen oder praktischen Ausbildung so wie vor der Prüfung, die erforderliche Summe mit EC Karte oder in BAR zu entrichten. Werden vereinbarte Leistungen nicht rechtzeitig (vor Beginn der Leistung) bezahlt, hat die Fahrschule das Recht die Ausbildung oder das Vorstellen zur praktischen Prüfung zu verweigern. Die dabei entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Fahrschülers/-in.
7.Jeder der Vertragspartner hat das Recht den Ausbildungsvertrag zu kündigen. Kündigt ein Fahrschüler/-in den Ausbildungsvertrag so hat die Fahrschule finanziellen Anspruch auf die erbrachten Leistungen:
-25 Prozent des Grundbetrages, wenn die Kündigung vor Beginn des theoretischen Unterrichts erfolgt
-50 Prozent des Grundbetrages, wenn mit dem theoretischen Unterricht begonnen wurde und nicht mehr als die Hälfte absolviert wurde
-100 Prozent wenn mehr als die Hälfte des theoretischen Unterrichts absolviert wurde.
Bei einer Kündigung oder bei einem gesetzlichen Fristablauf erlöschen alle Ansprüche an die Fahrschule Jens Kollatz.
8.Die Fahrschule wird den Fahrschüler/-in, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer berauschenden Mitteln stehen vom Unterricht ausschließen. Das gleiche gilt wenn andere Anzeichen für eine Nichteignung der Fahrtüchtigkeit begründet sind. Die dafür entstehenden Kosten gehen zu lasten der Fahrschülers/-in.
9.Der Fahrschüler/-in verpflichten sich mit den Ausbildungsmaterialien sorgsam umzugehen.
Fahrzeuge dürfen nur unter Aufsicht des Fahrlehrers in Betrieb genommen werden.
Geht bei der Zweiradausbildung der Kontakt zwischen dem Fahrlehrer und dem Auszubildenden verloren muss der Fahrschüler/-in sofort an einer geeigneten Stelle anhalten und den Motor abstellen.
10. Die Ausbildung wird erst abgeschlossen, wenn der Fahrlehrer/-in überzeugt ist (§ 29 29 FahrLG), dass der Fahrschüler/-in alle erforderlichen Kenntnisse hat um ein Kraftfahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen (§ 6 Fahrschüler-Ausbildungsordnung).
11.Die fahrpraktische Ausbildung erfolgt Montags bis Freitags zwischen 07:00 Uhr und 18:59 Uhr. Für Termine vor 07:00 Uhr oder ab 19:00 Uhr, sowie für Termine an Samstagen kann die Fahrschule eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 10,00 € je 45 Minuten verlangen. Das gilt nicht für zwingend notwendige Fahrten. An Sonn und Feiertagen findet keine Ausbildung statt.
12. Die Vertragsparteien vereinbaren das jedes öffentliche bewerten der Fahrschule Jens Kollatz nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Geschäftsleitung erfolgen darf. Dies gilt auch für die von dem Fahrschüler / der Fahrschülerin , deren Erziehungsberechtigten oder von ihnen beauftragten Dritten. Die Vertragsparteien vereinbaren bei Zuwiderhandlungen durch den Fahrschüler / der Fahrschülerin, deren Erziehungsberechtigten oder von ihnen beauftragten Dritten eine Vertragsstrafe in Höhe von 5000,00 € . Ob die Summe fällig wird obliegt der Geschäftsleitung der Fahrschule.
13. Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule.
14.Die AGB´s können jederzeit verändert, ergänzt und dem aktuellen Stand der gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden.